Wir fordern niemals Bestechungsgelder irgendwelcher Art, noch nehmen wir sie an, bieten sie an, stellen sie bereit oder genehmigen sie, wozu auch Schmiergeldzahlungen gehören. Eine Bestechung kann in Geschenken, Bewirtungen, Reisen, Abschlussboni, Jobangeboten, Rabatten oder «Provisionen», Darlehen, Gebühren, Dienstleistungen, Spenden oder Gefälligkeiten bestehen.
Wir sind darauf bedacht, sicherzustellen, nur mit Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, die unsere Verpflichtung zu ethischem Geschäftshandeln und -verhalten teilen.
Wir stellen sicher, dass alle Geschenke und Einladungen in gutem Glauben, nur gelegentlich und nach angemessenen und vernünftigen Massstäben erfolgen und dass sie nicht mit der Absicht gegeben bzw. ausgesprochen werden, die Entscheidungsfindung des oder der Empfangenden zu beeinflussen oder einen unzulässigen Geschäftsvorteil zu erlangen.
Im Umgang mit Amtsträgern sind wir besonders vorsichtig, um jeglichen Eindruck von Bestechung zu vermeiden, einschliesslich beim Austausch von Geschenken und Einladungen.
Wir leisten keinerlei Beiträge für politische Kampagnen, politische Parteien, politische Kandidatinnen/Kandidaten oder deren verbundene Organisationen.
Wir setzen realistische Geschäftsziele und setzen unsere Mitarbeitenden nicht dem Risiko von Bestechung und Korruption aus, indem wir sie unter Druck setzen, unrealistische Ziele oder Fristen zu erfüllen.
Wir erkennen Kolleginnen und Kollegen an, die integer handeln, und bestrafen sie nicht, wenn sie dadurch Aufträge verlieren.