Wir beteiligen uns nicht an heimlichen Absprachen und wir stimmen uns nicht mit unseren Wettbewerbern ab, weder formell noch informell, um:
● Preise festzulegen
● die Produktion oder das Angebot zu beschränken
● Kundschaft oder Märkte aufzuteilen
● Ausschreibungsgebote zu manipulieren, Kundschaft oder Lieferantinnen bzw.
● Lieferanten kollektiv zu boykottieren.
Beachte, dass eine Vereinbarung nicht schriftlich sein muss, um eine heimliche Absprache zu sein.
WETTBEWERBSRECHT
Das Wettbewerbsrecht, auch Kartellrecht genannt, soll die Verbraucher schützen, indem es den freien, unverzerrten Wettbewerb zwischen Unternehmen fördert, die unabhängige Entscheidungsfindung der Marktteilnehmenden schützt und den Missbrauch von Marktmacht verhindert.