Informationen zur Ausschüttung

Glencores aktuelle Richtlinie für Barausschüttungen setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: (1) einer fixen Komponente in der Höhe von USD 1 Milliarde und (2) einer variablen Komponente in der Höhe von 25 % des im Vorjahr von Glencores Industrieanlagen erwirtschafteten freien Cashflows. Die Ausschüttungen werden in der Regel jährlich (zusammen mit den vorläufigen Jahresergebnissen) formell vom Verwaltungsrat bekanntgegeben. Wenn eine Ausschüttung angekündigt wurde, erfolgt diese zu gleichen Teilen in den Monaten Mai/Juni und September des gleichen Jahres. Die Ausschüttung unterliegt der Zustimmung der Aktionärinnen und Aktionäre an der Generalversammlung von Glencore.

Die Ausschüttung erfolgt grundsätzlich in US-Dollar. Aktionärinnen und Aktionäre die im Register von Jersey eingetragen sind, haben die Wahl, die Ausschüttung in Pfund Sterling, Euro oder Schweizer Franken zu erhalten. Der entsprechende Wechselkurs wird bei der Ausschüttung in Bezug auf den zu diesem Zeitpunkt für den US-Dollar geltenden Wechselkurs bestimmt. Aktionäre, die im Register in Johannesburg eingetragen sind, erhalten die Ausschüttung in südafrikanischen Rand. Aktionäre, die ihre Aktien bisher über den Nominee von Computershare Hongkong gehalten haben, erhalten die Ausschüttung in US-Dollar, es sei denn, sie wählen bis zum vorgeschriebenen Datum Zahlungen in Schweizer Franken, Pfund Sterling oder Euro oder abonnieren den Global Payment Service, um Zahlungen in der Währung ihrer Wahl (einschliesslich Hongkong-Dollar) zu erhalten. Die Wahl bleibt bestehen, bis sie vom Aktionär widerrufen wird. 

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Ausschüttungen wird Aktionären empfohlen, ihren Steuerberater zu konsultieren.

Informationen zu den im laufenden Jahr und in den Vorjahren gezahlten Ausschüttungen finden Sie in den jeweiligen Pressemitteilung (nur in Englisch) .

Fragen zu Ausschüttungen

Für alle Fragen zur Auszahlung von Ausschüttungen kontaktieren Sie bitte die Registerstelle  des Unternehmens:

Computershare Investor Services (Jersey) Ltd
13 Castle Street
St. Helier
Jersey
Channel Islands JE1 1ES

Hotline für Aktionäre: +44 (0) 370 707 4040
Faxnummer für Aktionäre: +44 (0) 370 873 5851
Kontaktformular für Aktionäre: www.investorcentre.co.uk/JE/CONTACTUS

JSE-Aktionäre
Computershare Investor Services (Jersey) Ltd
70 Marshall Street
Johannesburg
South Africa
Tel: +27 861 100 933
www.computershare.com/za/Pages.aspx

Medienmitteilungen zu den Ausschüttung

Sämtliche Medienmitteilungen sind auf Englisch verfügbar. 

Date Title
09/05/2025 2025 H1 Distribution
19/02/2025 2025 Distribution Timetable

 

Date Title
06/09/2024 2024 H2 Distribution
10/05/2024 2024 H1 Distribution
21/02/2024 2024 Distribution timetable

 

In December 2016, we announced the reinstatement of shareholder distributions, following a one-year suspension period.

Date Title
05/06/2013 2012 Final Dividend

 

Aktienrückkaufprogramm 2025

Glencore plc (die "Gesellschaft") kündigt den Beginn eines Aktienrückkaufprogramms für ihre Stammaktien (die "Aktien") im Gesamtwert von USD 1 Milliarde (das "Programm") an, welches vorbehaltlich der Marktbedingungen bis zum 6. August 2025 abgeschlossen werden soll. 
Das Programm wird im Rahmen der durch die Aktionärinnen und Aktionäre an der Generalversammlung 2024 erteilte Ermächtigung durchgeführt, nach der bis zu 1'828'886'722 Aktien erworben werden können. Für den Zeitraum ab dem Datum der diesjährigen Generalversammlung der Gesellschaft (die derzeit für den 28. Mai geplant ist) unterliegt das Programm einer neu zu erteilenden Ermächtigung durch die Aktionärinnen und Aktionäre an der Generalversammlung. Der Zweck des Aktienrückkaufprogramms ist die Herabsetzung des Kapitals der Gesellschaft. Es ist derzeit vorgesehen, dass sämtliche erworbenen Aktien im Eigenbestand gehalten werden.

Die Gesellschaft hat mit der Citigroup Global Markets Limited (die "Bank") eine Rahmenvereinbarung über die anfängliche Durchführung des Programms getroffen, wonach Handelsentscheidungen von der Bank im Einklang mit den Anweisungen der Gesellschaft vorgenommen werden können. Sollte die Gesellschaft hierzu nicht in der Lage sein, ist die Bank beauftragt, Handelsentscheidungen über Käufe im Rahmen des Programms auch unabhängig von der Gesellschaft zu treffen.

Die Bank ist berechtigt, Transaktionen mit den Aktien vorzunehmen (die sowohl Verkäufe als auch Käufe und die Teilnahme an Blockkäufen umfassen können), um ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit der Gesellschaft nachzukommen.

Die Ausführung des Programms entspricht der erklärten Finanzpolitik und den Schwellenwerten der Gesellschaft.

Jeder Aktienrückkauf im Rahmen des Programms wird in Übereinstimmung mit Kapitel 9 der UK-Notierungsvorschriften, der EU-Marktmissbrauchsverordnung 596/2014 und der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052 (welche aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des britischen Rechts sind) durchgeführt.

In Übereinstimmung mit diesen Vorschriften wird der Markt benachrichtigt, wenn Käufe getätigt werden.

Erfahren Sie mehr über unser Aktienrückkaufprogramm